1. BILDPREISE

Es gibt drei Preiskategorien: COLLECTION , COLLECTION und COLLECTION .

FORMAT
Web (A7 - 72 dpi)
A5 (300 dpi)
A4 (300 dpi)
A3 (300 dpi)
A2 (300 dpi)
COLLECTION 
Euro
40
90
135
180
225
COLLECTION 
Euro
65
145
220
290
360
COLLECTION 
Euro
80
185
270
365
450

Andere Formate auf Anfrage.


2. RABATT

Stückzahl Rabatt in Prozent
bis 4 Bilder 0%
von 5 bis 9 Bilder 10%
von 10 bis 14 Bilder 15%
von 15 bis 19 Bilder 20%
ab 20 Bilder 25%


3. ZUSÄTZLICHE KOSTEN

Versandkosten

Standardversandkosten werden von uns übernommen.
Expressversand-, Kurierversand- und Nachnahmekosten werden in Rechnung gestellt.


CD-Kosten

Stückzahl CD Euro pro CD
1 10
2 8
3 und mehr 6

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.


4. BILDQUALITÄT

Alle Fotos werden mit Fotoscanner (Nikon Coolscan 8000 oder Trommelscanner) digitalisiert und als hochauflösende Bilddaten digital geliefert.
Die Bilder stehen je nach Bestellung im RGB- oder CMYK-Modus bereit und sind ohne weitere Korrekturen verwendbar.
Die Auflösung beträgt 300 dpi.
Sie sind als JPEG- oder TIFF-Dateien gespeichert und sind selbstverständlich Mac und Windows kompatibel.
Die Bilddaten werden Ihnen bis 5 MB per E-Mail, ab 6 MB auf CD-Rom zur Verfügung gestellt.
Bei Bedarf liefern wir auch anderen Bildformate und führen Auftragsarbeiten durch.


5. BILDLIZENZIERUNG

Mit dem Erwerb eines Bildes erhalten Sie die Nutzungsrechte ohne Zeit- und Auflagen-Limits als Royalty Free Bilder (außer für Postkarten und Kalender u. ä.).

Gegenstand dieser Geschäfts- und Lizenzbedingungen ist das von der „color shot – Laurence Aubineau, Gabelsbergerstr. 74, 83022 Rosenheim“ (nachfolgend kurz „color shot“ genannt) zur Verfügung gestellte Bildmaterial (nachfolgend kurz „Bild“ bzw. „Bilder“ genannt).

Eine Ablehnung der Einbeziehung dieser Geschäftsbeziehung in das Vertragsverhältnis ist durch unverzüglichen Widerspruch und Rücksendung des von color shot überlassenen Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden möglich. Im Falle einer Ablehnung dieser Geschäftsbedingungen ist eine Nutzung des von color shot überlassenen Bildmaterials ausdrücklich untersagt.

Bei der Veröffentlichung müssen Sie unbedingt auf der Unterlage folgende Vermerke ausweisen: Name des Fotografen / Name der Agentur color shot. Sofern nicht in schriftlicher Form anders lautend vereinbart, wird bei jedem von Ihnen für redaktionelle Zwecke (d. h. für alle nicht werblichen Einsatzgebiete) verwendeten Bild, das keinen Urheberhinweis in der Form "© (Name des Fotografen) / color shot" enthält, eine zusätzliche Gebühr von einhundert (100) Prozent des ursprünglichen und von Ihnen zahlbaren Nutzungshonorars fällig.

Wenn Sie eine Bestellung im Namen Ihres Arbeitgebers aufgeben, finden die hier aufgeführten Bestimmungen gleichermaßen auf Ihren Arbeitgeber Anwendung, wie auf Sie selbst. Für den Fall, dass Sie aufhören für Ihren Arbeitgeber zu arbeiten, kann Ihr Arbeitgeber unter den Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lizenzbedingungen innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer mit den Bildmaterial arbeiten, Sie jedoch nicht.


Lizenzumfang

color shot überlässt dem Lizenznehmer das vereinbarte Bildmaterial auf einem geeigneten Bildträger oder in Form von digitalisiertem Bildmaterial.

Die Nutzung des von color shot überlassenen Bildmaterials ist grundsätzlich honorarpflichtig. Die Nutzungserlaubnis wird erst mit der vollständigen Honorarzahlung erworben.

Der Leistungsumfang ist die Einräumung von Nutzungsrechten an dem von color shot zur Verfügung gestellten Bildmaterial. Eigentumsrechte werden grundsätzlich nicht übertragen. Nutzung ist jede Verwendungsform, die das Bildmaterial oder Teile davon wiedergibt oder darstellt.

Das Bildmaterial darf zeitlich innerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums auflagenunabhängig und beliebig oft verwendet werden, als Bestandteil von:
1. Materialien für den nicht kommerziellen Gebrauch, wie für Präsentations- oder Musterzwecke oder Layouts.
2. Werbe- und verkaufsfördernden Materialien (einschließlich Produkt-Verpackungen, Buch-Umschläge sowie Verpackungen von CDs, LPs, Audio-Kassetten oder Software)
3. Film-, Video- und Fernsehsendungen
4. Medien und elektronischen Medien (einschließlich WWW-Seiten und CD-ROMs)

Das Bildmaterial darf als integrierter Teil einer WWW-Seite oder eines anderen elektronischen Mediums benutzt werden, aber es darf ausdrücklich nicht zum Herunterladen bereitgestellt werden. Gleiches gilt im Zusammenhang mit Kunden, die mit Kopien des Bildmaterial als in das Arbeitsprodukt integrierter Teil versorgt werden; das Bildmaterial selbst darf ihnen nicht losgelöst vom Arbeitsprodukt zur Verfügung gestellt werden bzw. es darf ihnen nicht gestattet werden, das Bildmaterial losgelöst vom Arbeitsprodukt zu nutzen. Wenn Ihr Kunde beabsichtigt, das Bildmaterial separat von Ihrem Arbeitsprodukt einzusetzen, so muss Ihr Kunde selbst das Bildmaterial für die separate Nutzung lizensieren lassen.

Eine Kopie des Bildes und der Software darf nur zum Zweck der Sicherung gemacht werden und darf nur für den Fall verwendet werden, falls das Original-Bildmaterial defekt, zerstört oder auf andere Weise unwiederbringlich verloren gegangen ist.

Ausdrücklich ausgenommen von der Lizenzgewährung sind Nutzungen, bei der ein oder mehrere Bilder in einer Art und Weise verwendet werden, die eine Konkurrenz zu color shot darstellen. So dürfen die Bilder ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung durch color shot nicht von Bildarchiven, Bilddatenbanken oder Bildagenturen genutzt oder benutzt oder vermarktet werden.

Ein oder mehrere Bilder dürfen nicht für ein zum Verkauf vorgesehenes Produkt verwendet werden, wenn sie den Hauptwert dieses Produktes ausmachen. Damit sind sogenannte »Bild-Produkte« gemeint. Als Bild-Produkte sind unter anderem anzusehen: Kunstdrucke, Kalender, Textilien, Bildbände, Glückwunsch- und Postkarten. Falls Sie planen, ein Bild als Hauptbestandteil eines Produktes zu verwenden, das für den Wiederverkauf vorgesehen ist, haben sie die Möglichkeit, für diese Nutzung eine gesonderte Lizenz bei color shot erwerben.

Das Bildmaterial sowie die digitale Bilddaten dürfen nicht verliehen oder für Dritte kopiert werden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nicht gestattet. Pro Rechner darf nur eine Kopie des betreffenden Bildes verwendet werden. Im Rahmen der gewährten Nutzungslizenz ist es Ihnen nur gestattet, das ausgewählte Bild auf einer (1) Computerfestplatte oder einem anderen Speichermedium zu sichern und keine anderen Kopien des Bildes zu erstellen, zu verwenden oder zu verteilen. So darf das Bild beispielsweise auch nicht im Rahmen von Bildspeichern oder innerhalb eines Rechnernetzes oder einer ähnlichen Computerkonfiguration von mehreren Nutzern gleichzeitig verwendet werden. Wird das Bild von Ihnen nicht mehr benötigt, so ist es unverzüglich von Ihrem Rechner oder dem entsprechenden elektronischen Speichersystem zu löschen.

Unzulässig ist die Verwendung von Bildern, die abgebildete Personen in einem negativen, vor allem diffamierenden oder pornografischen Inhalt erscheinen lassen.

Eine Verwendung von Bildern, die abgebildete Personen eine politische Aussage zuweisen oder die abgebildeten Personen für eine politische Partei werben lassen, ist nur nach Absprache mit color shot zulässig und bedarf einer schriftlichen Zustimmung von color shot.

Bei der Verwendung des Bildmaterials gelten grundsätzlich die publizistischen Grundsätze des vom Deutschen Presserat herausgegebenen Pressekodex.

Verwendet der Lizenznehmer Bildmaterial außerhalb des vereinbarten Nutzungsrahmens oder ohne dass color shot ihm Nutzungsrechte im entsprechenden Umfang eingeräumt hat, steht color shot, ungeachtet der Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch color shot, eine Vergütung in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars oder, sofern nicht vereinbart, des fünffachen marktüblichen Honorares zu. Für Schadenersatzansprüche haftet allein der Verletzer.


Gewährleistung und Haftung

color shot versichert, im Besitz aller Nutzungsrechte an den Fotografien zu sein (mit Ausnahme der Rechte an Gebäuden, Werken, Gegenständen oder geschützten Warenzeichen auf den Fotografien). Die Fotografien können geschützte Gebäude und Architekturmonumente, geschützte Werke und Gegenstände bzw. geschützten Warenzeichen darstellen. Es obliegt Ihnen, direkt mit den Inhabern dieser Rechte die Genehmigungen auszuhandeln, die zur Verwendung der Fotografien entsprechend der von Ihnen beabsichtigten Nutzung erforderlich sind.

Dem Lizenznehmer obliegt es, das von color shot zur Verfügung gestellte Bildmaterial zu prüfen und innerhalb von 8 Tagen zu beanstanden. Beanstandet er das Bildmaterial innerhalb dieser Frist nicht, gilt die von color shot erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Lizenznehmers als erbracht und seitens des Lizenznehmers als genehmigt. color shot bessert innerhalb der o.g. Frist beanstandete eventuelle Mängel in Form einer Ersatzlieferung aus. Voraussetzung eines Garantieanspruches ist, das die Fehlerauswirkung reproduzierbar ist.

Schadenersatzansprüche gegen color shot sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, color shot hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Dabei ist die Haftung auf die Höhe der für das Bildmaterial vom Lizenznehmer zu zahlendene Vergütung beschränkt.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche bezüglich Produktionsausfall, Betrieb- oder Maschinenstillstandszeiten, nutzlos gewordenes Material und andere indirekte Schäden, sofern solche Schäden von color shot nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.


Zahlung

Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Nutzungsgebühr ist der Lizenznehmer nicht zur Reproduktion oder sonstigen Nutzung des oder der Bilder berechtigt. Jegliche Verwendung des Bildmaterials vor Zahlung des Lizenzbetrages stellt eine Verletzung der Eigentumsrechte von color shot sowie seiner Lizenzgeber dar und ist als ein Vertragsbruch zu werten, aufgrund dessen color shot das Recht zum Widerruf des Nutzungsrechts und die Geltendmachung von Schadenersatz zusteht, das Vertragsverhältnis für ungültig zu erklären und vom Lizenznehmer bzw. seinem Arbeitgeber entsprechende Schadensersatzleistungen einzufordern.


Allgemeines

Alle Rechte an dem Bildmaterial sind Eigentum von color shot und/oder seiner Lizenzgeber und stehen unter dem Schutz der Urheberrechtsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Bestimmungen internationaler Verträge sowie anderer anwendbarer Gesetze. color shot behält sich alle Rechte vor, die durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden. color shot behält sich das Recht vor, den Gebrauch eines Bildes jederzeit zu unterbrechen und zu entscheiden, das Bild durch ein alternatives Bild zu ersetzen. Bei Bekanntgabe einer Unterbrechung einer Lizenz für ein bestimmtes Bild sind Sie, Ihr Arbeitgeber und Ihr Kunde, verpflichtet, das Bild zukünftig nicht mehr zu gebrauchen.

Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Vereinbarung. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Rosenheim.